Baden-Württemberg gilt zu Recht als das gründlichste Planungsland Deutschlands. Der Genehmigungsrahmen für Kleinwindkraftanlagen (KWEA) kombiniert drei eigenständige Regelungsebenen: die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW bzw. LBO Baden-Württemberg), das bundesrechtliche Bauplanungsrecht nach Baugesetzbuch (BauGB) und eine besondere regionale Planungsebene über zwölf Regionalverbände mit ungewöhnlich hoher rechtlicher Wirkung. Zu verstehen, wie diese Ebenen zusammenspielen, ist der Ausgangspunkt für jedes tragfähige Projekt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine fachliche Orientierung aus Sicht eines Anlagenherstellers - keine Rechtsberatung. Klären Sie die konkreten Anforderungen Ihres Vorhabens immer mit der zuständigen Unteren Baurechtsbehörde, dem Regierungspräsidium oder einer/einem qualifizierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bzw. Stadtplaner:in, bevor Sie Genehmigungsschritte einleiten. Regelwerke ändern sich; beachten Sie das Datum "Zuletzt geprüft" am Ende dieser Seite.
Die Genehmigungsebenen der LBO BW: §50, §51 und die volle Baugenehmigung
Die Landesbauordnung ist der zentrale Rechtsrahmen für Bauvorhaben in Baden-Württemberg. Sie legt Anforderungen an Abstandsflächen, Brandschutz und Barrierefreiheit fest und bildet die rechtliche Grundlage für Planung, Genehmigung und Ausführung von Bauprojekten im gesamten Land.
Für Kleinwindkraftanlagen sind im Kern drei Verfahrenswege relevant:
§50 - Verfahrensfreiheit (genehmigungsfreie Aufstellung)
In Baden-Württemberg gelten Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Nabenhöhe von 10 Metern nach der Landesbauordnung als verfahrensfrei. Diese Schwelle bezieht sich auf die Nabenhöhe; bei dachmontierten Anlagen wird die Höhe ab Mastfuß gemessen.
Was "verfahrensfrei" bedeutet - und was nicht:
- Es ist kein Bauantrag und keine vorherige Anzeige bei der Behörde erforderlich.
- Die Betreiberin bzw. der Betreiber bleibt dennoch vollständig verantwortlich für die Einhaltung aller materiellen Vorschriften: Grenzwerte der TA Lärm, zivilrechtliche Abstandsflächen, Naturschutzrecht sowie gegebenenfalls denkmalrechtliche Vorgaben.
- In reinen Wohngebieten und in geschützten Landschaftsbereichen kann die Verfahrensfreiheit auch unterhalb von 10 m durch spezialgesetzliche Regelungen faktisch eingeschränkt werden.
§51 - Kenntnisgabeverfahren (Anzeigeverfahren)
Für Anlagen mit einer Höhe zwischen etwa 10 m und rund 30 m Gesamthöhe in Bereichen mit qualifiziertem Bebauungsplan (B-Plan) oder in nach §34 BauGB beurteilten Innenbereichslagen kommt in der Regel das Kenntnisgabeverfahren nach §51 LBO BW zum Tragen (umgangssprachlich teils noch als vereinfachtes Anzeigeverfahren bezeichnet). Die Reform der LBO Baden-Württemberg hat die Bauverfahren in den §§ 51 und 52 neu strukturiert, um das vereinfachte Verfahren stärker zu nutzen und Genehmigungen zu beschleunigen. Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz 2025 (in Kraft seit 1. Juni 2025) gilt: Wird ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, gilt er automatisch als genehmigt.
Volle Baugenehmigung - und ab wann das BImSchG greift
Oberhalb von etwa 30-50 m Gesamthöhe oder wenn anlagenspezifische Schwellenwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) überschritten werden, ist eine reguläre Baugenehmigung oder eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Ab 50 m Gesamthöhe wird eine Anlage in der Regel nicht mehr als Kleinwindkraftanlage, sondern als große Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeordnet - solche Anlagen dürfen nur in zentral ausgewiesenen Konzentrations- bzw. Vorranggebieten errichtet werden. Die meisten LuvSide-Anlagen (bis etwa 25-30 m) liegen deutlich unterhalb dieser Schwelle; die konkrete Einstufung ist jedoch standortabhängig und muss mit der zuständigen Behörde verbindlich geklärt werden.
| Installationshöhe | Verfahren (LBO BW) | Schlüsselkriterium | Genehmigende Behörde |
|---|---|---|---|
| Bis zu 10 m Nabenhöhe | Verfahrensfrei (§ 50 LBO BW) | Standardstandort; nicht in reinem Wohngebiet (reines Wohngebiet) | Keine Anmeldung erforderlich – Eigentümerverantwortung |
| 10 m – ca. 30 m Gesamthöhe | Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO BW) oder vereinfachtes Verfahren | Zulässige Nutzung gemäß BauGB; kein Schutzgebiet-Überlagerung | Untere Baurechtsbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) |
| Oberhalb von ca. 30 m / BImSchG-Schwelle | Vollständige Baugenehmigung oder BImSchG-Genehmigung (§ 4 BImSchG) | Oberhalb der Höhenschwelle oder Ausgangsleistung ≥ 50 kW (standortspezifisch) | Regierungspräsidium (Immissionsschutzbehörde) |
| Jede Höhe im Außenbereich (§ 35 BauGB) | Privilegierte Nutzung erforderlich | Muss nachweislich privilegiert sein (z. B. landwirtschaftlich) oder regionalplan-konform | Untere Baurechtsbehörde + Stellungnahme des Regionalverbands |
Der Windenergieerlass Baden-Württemberg: Was er heute ist - und was nicht
Planer:innen und Betreiber:innen fragen häufig nach dem Windenergieerlass Baden-Württemberg. Entscheidend ist der aktuelle Rechtsstatus:
Der Windenergieerlass wurde 2012 erlassen und ist planmäßig am 9. Mai 2019 außer Kraft getreten. In der Praxis dient er jedoch weiterhin als Orientierung, soweit keine neueren gesetzlichen Regelungen oder Gerichtsentscheidungen die betreffenden Punkte überholt haben.
Das Umweltministerium (UM) hat seitdem eine Reihe von Rundschreiben veröffentlicht - insbesondere das Schreiben vom März 2023 zur Umsetzung der EU-Verordnung 2022/2577 (EU-Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien) in nationales Recht -, die den alten Erlass ergänzen und in Teilbereichen ablösen. Als zentrale Informationsquelle fungiert heute das Online-Themenportal Windenergie der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.
Wesentlicher Praxispunkt: Der Erlass enthält ein eigenes Kapitel zu Kleinwindanlagen (Kapitel 6), das sowohl das Verfahren (Kapitel 6.1) als auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit (Kapitel 6.2) behandelt. Auch wenn er nicht mehr formell bindend ist, dokumentiert er die über Jahre gewachsene Verwaltungspraxis und wird in Entscheidungen nach wie vor zitiert. In der Praxis sollte er als Orientierung gelten, solange eine Regelung nicht durch ein aktuelleres Instrument konkret verdrängt wurde - und immer im Abgleich mit dem Themenportal und den dort veröffentlichten aktuellen UM-Rundschreiben.
Die Ebene der Regionalverbände: Baden-Württembergs besondere Planungsarchitektur
Baden-Württemberg überträgt den zwölf Regionalverbänden weitreichende Zuständigkeiten für die Windenergieplanung - ein Merkmal, das das Land von den meisten anderen Bundesländern unterscheidet. Für Windprojekte im Außenbereich nach §35 BauGB ist die Festlegung im Regionalplan ein entscheidender Faktor für die Realisierbarkeit.
Planungsoffensive und 1,8 %-Flächenziel
Das Land Baden-Württemberg und alle zwölf Regionalverbände haben eine gemeinsame Planungsoffensive gestartet, um möglichst schnell ausreichend Flächen für erneuerbare Energien zu sichern. Rechtsgrundlage ist das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW):
Alle zwölf Regionalverbände müssen mindestens 1,8 % ihrer Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie ausweisen.
Anfang 2025 hatten alle Regionalverbände dieses 1,8 %-Ziel in ihren Planentwürfen erreicht oder überschritten; mehr als die Hälfte plant, sogar über 3 % der Gebietsfläche für die Windenergienutzung zu sichern.
Was Vorranggebiete für Ihr Projekt bedeuten
Sobald Vorranggebiete rechtlich wirksam festgesetzt sind, genießt die Windenergie innerhalb dieser Flächen Vorrang - sie hat gegenüber anderen Nutzungen planungsrechtlich ein besonderes Gewicht. Außerhalb dieser Vorranggebiete ist die Windenergie hingegen planerisch zurückgestuft, was die Genehmigungsfähigkeit deutlich erschwert.
Erfüllt ein Regionalverband seine Pflicht zur Ausweisung ausreichender Vorranggebiete nicht, greift die sogenannte "Super-Privilegierung": Windenergieanlagen können dann überall dort genehmigt werden, wo sie rechtlich zulässig und technisch machbar sind.
Für Kleinwindanlagen unterhalb der BImSchG-Schwellen gilt: Der Regionalplan wirkt nicht in gleicher Weise steuernd wie bei großen Windparks. Für Standorte im Außenbereich beeinflusst das Vorhandensein oder Fehlen eines Vorranggebiets jedoch maßgeblich die Bewertung der öffentlichen Belange im Rahmen des §35 BauGB durch die Genehmigungsbehörde.
TA Lärm und Schattenwurf in Baden-Württemberg
Lärm und Schatten sind die häufigsten Einwendungstatbestände in baden-württembergischen Genehmigungsverfahren - auch bei formal verfahrensfreien Kleinwindanlagen.
Lärm (TA Lärm): In Baden-Württemberg gelten die bundesweiten Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Vom Ausbau der Windenergie berührt sind zahlreiche Rechtsbereiche, unter anderem Immissionsschutz, Baurecht, Naturschutz, Denkmalschutz, Wasserrecht und Straßenrecht. Das Umweltministerium hat für die Anwendung der TA Lärm auf Windenergieanlagen in der komplexen Topographie Baden-Württembergs spezielle Rundschreiben veröffentlicht - der jeweils aktuelle Stand ist im Themenportal Windenergie zu finden.
Schattenwurf: Eine eigenständige landesrechtliche Regelung gibt es nicht. Es gilt die bundesweit etablierte Praxisgrenze von maximal 30 Stunden pro Jahr bzw. 30 Minuten pro Tag (astronomisch maximaler Schattenwurf) an schutzbedürftigen Nutzungen. Die Kamm- und Hanglagen des Schwarzwalds, die Talschnitte sowie das Hohenloher Hügelland führen zu teils komplexen Verschattungsbildern - für jede Anlage oberhalb der Verfahrensfreiheitsgrenze ist daher ein standortbezogenes Schattenwurfgutachten dringend zu empfehlen.
Drei praktische Szenarien
Szenario A: Gemeinde installiert 18-m-Anlagen für einen Sportverein
Eine Gemeinde möchte zwei 18 m hohe Vertikalachsen-Anlagen neben einer Sportstätte errichten, um den Strombedarf des Vereinsheims zu decken. Der Standort liegt in einem bestehenden Bebauungsplangebiet, das als Sport- bzw. Freizeitfläche ausgewiesen ist.
Vorgehen: Die Nabenhöhe über 10 m löst mindestens ein Kenntnisgabeverfahren nach §51 LBO BW aus bzw. das vereinfachte Verfahren je nach konkreter Einstufung. Die Festsetzung im B-Plan reduziert die typischen Außenbereichsprobleme. Eine Vorprüfung nach TA Lärm für das nächstgelegene Wohngebiet ist sinnvoll. Klimaschutz-Plus-Mittel der KEA-BW kommen als Kofinanzierung für kommunale Klimaschutzprojekte realistisch in Betracht - der Förderantrag sollte vor oder parallel zur Bauanzeige gestellt werden. Einen Überblick zur Finanzierung finden Sie in unserem Beitrag wie Kommunen Windkraft-Förderprogramme an Sportplätzen und Schulen nutzen können.
Szenario B: Mittelständisches Unternehmen - 25-m-VAWT neben der Werkshalle
Ein mittelständischer Hersteller in der Region Stuttgart möchte eine 25 m hohe Vertikalachsenanlage (z. B. eine LuvSide LS Helix 3.0) neben seiner Produktionshalle installieren, um die Netzabhängigkeit zu reduzieren.
Vorgehen: Eine Gesamthöhe von rund 25 m liegt über der Verfahrensfreiheitsgrenze, in der Regel aber noch unterhalb der BImSchG-Schwellen. Eine Lage in einem Gewerbegebiet (GE) oder Industriegebiet (GI) ist vorteilhaft - in diesen Gebieten werden Windenergieanlagen grundsätzlich besser integriert als in Misch- oder Wohngebieten. Es kommt voraussichtlich das vereinfachte Verfahren bzw. das Kenntnisgabeverfahren nach §51 zur Anwendung. Die Reform der LBO Baden-Württemberg hat für das vereinfachte Verfahren eine Genehmigungsfiktion eingeführt: Trifft innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei bis drei Monaten keine Entscheidung ein, gilt der Antrag als genehmigt. Vor dem Hintergrund von ESG-Berichterstattung und CO₂-Reduktionszielen ist ein solches Projekt zudem eine sichtbare und kommunizierbare Nachhaltigkeitsinvestition. Eine vertiefte Betrachtung der Vorteile von Industrie- und Gewerbestandorten finden Sie in unserem Leitfaden zu Kleinwindanlagen als dezentrale Energielösung.
Szenario C: Winzergenossenschaft in ländlicher Hügellage (Hohenlohe)
Eine Winzergenossenschaft möchte eine 20 m hohe Horizontalachsenanlage auf einem hanglagigen Grundstück am Rand der Weinberge errichten, um Kälteanlagen und Pressen mit Strom zu versorgen.
Vorgehen: Dies ist das komplexeste Szenario. Die Lage im Außenbereich nach §35 BauGB erfordert eine Prüfung der Privilegierung oder eine ausdrückliche planerische Zulassung. Die landwirtschaftliche Prägung der Nutzung stützt eine Argumentation nach §35 Abs. 1 Nr. 1 (privilegiertes Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft), dennoch sind die Ebene des Regionalverbands und mögliche Überlagerungen durch Landschaftsschutzgebiete zuerst zu prüfen. Die Region Hohenlohe ist durch eine kleinteilige Topographie und eine Vielzahl von Schutzkulissen geprägt. Binden Sie daher frühzeitig sowohl die Untere Baurechtsbehörde als auch den zuständigen Regionalverband ein. Für Hanglagen mit Reben ist ein spezifisches Schattenwurfgutachten zu empfehlen.
Förderung: Klimaschutz-Plus und Unterstützung durch KEA-BW
Das baden-württembergische Programm Klimaschutz-Plus (abgewickelt über L-Bank und KEA-BW) fördert Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, Unternehmen und Vereinen - einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien. Kleinwindprojekte, die CO₂-Emissionen senken und die lokale Energieautonomie stärken, sind prinzipiell förderfähig; die konkrete Eignung hängt jedoch von Projektart, Antragstellergruppe und den jeweils gültigen Programmbedingungen ab.
Die KEA-BW unterstützt Akteure beim Ausbau erneuerbarer Energien mit einem breiten Dienstleistungsangebot - darunter unabhängige Beratung für Kommunen und Projektentwickler, Hilfestellung beim Netzanschluss sowie Hinweise zur Flächensuche über Leitfäden und Handbücher.
Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Konditionen von Klimaschutz-Plus unter kea-bw.de/erneuerbare-bw, da Förderbedingungen und förderfähige Kostenkategorien jährlich angepasst werden.
Schritt für Schritt durch das Genehmigungsverfahren in Baden-Württemberg
Identifizieren Sie, welcher der 12 Regionalverbände Ihren Standort abdeckt. Prüfen Sie, ob in Ihrem Gebiet oder in der Nähe ein Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen wurde – dies vereinfacht den Planungsweg deutlich. Verwenden Sie die Planhinweiskarten, die gemeinsam von den Regierungspräsidien veröffentlicht wurden.
Ordnen Sie die Hubhöhe Ihres Turms und die Gesamthöhe der korrekten Stufe gemäß LBO BW zu. Unter 10 m Hubhöhe: verfahrensfrei nach § 50. Zwischen 10 m und ca. 30 m: Kenntnisgabeverfahren oder vereinfachtes Verfahren nach § 51. Oberhalb dessen oder oberhalb der BImSchG-Schwellen: vollständige Baugenehmigung. Überprüfen Sie dies immer mit der Unteren Baurechtsbehörde.
Auch bei verfahrensfreien Installationen bleiben Sie rechtlich verantwortlich für die Einhaltung der TA-Lärm-Immissionsgrenzwerte und der Schattenwurf-Richtlinien des BW-Umweltministeriums. Für Projekte in der Nähe von Wohngebieten sollten Sie frühzeitig eine Lärmuntersuchung vorab in Auftrag geben – so vermeiden Sie teure Nachrüstungen.
Reichen Sie Ihren Förderantrag über das KEA-BW / Erneuerbare BW-Portal vor oder zusammen mit Ihrer Bauanzeige ein. Klimaschutz-Plus-Zuschüsse für Gemeinden und Unternehmen können einen beträchtlichen Anteil der förderfähigen Projektkosten abdecken. Den Antrag zeitlich mit der Einreichung Ihres Genehmigungsantrags abzustimmen, spart Wochen.
Wenn Ihr Standort Überlagerungen von Landschaftsschutzgebieten, Denkmalschutz, BImSchG-Schwellenwerte umfasst oder außerhalb eines Vorranggebiets im Außenbereich liegt, beauftragen Sie frühzeitig einen qualifizierten Stadtplaner oder Rechtsanwalt. LuvSide kann bei einer technischen Machbarkeitsprüfung helfen, um die Projektparameter zu klären, bevor das formale Verfahren beginnt.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Windenergieerlass Baden-Württemberg noch?
Der Windenergieerlass von 2012 ist formell am 9. Mai 2019 ausgelaufen. Das Umweltministerium (UM) bestätigte schriftlich, dass er weiterhin als praktische Orientierungshilfe genutzt werden kann, solange keine neueren Regelungen oder Gerichtsentscheidungen ihn überholt haben. Das Online-Themenportal Windenergie der Gewerbeaufsicht BW dient nun als primärer Referenz-Hub, ergänzt durch Rundschreiben des UM (z. B. das Rundschreiben vom März 2023 zur Umsetzung der EU-Notverordnung).
Was bedeutet 'verfahrensfrei' praktisch gesehen für eine 10 m Turbine?
Verfahrensfrei (§ 50 LBO BW) bedeutet, dass kein Bauantrag erforderlich ist. Sie müssen die Baurechtsbehörde vor der Installation nicht benachrichtigen. Allerdings befreit die Verfahrensfreiheit Sie nicht von sachlichem Baurecht, TA Lärm-Grenzen, zivilrechtlichen Abstandsflächen zu Nachbarn oder geltenden Naturschutzvorschriften. Sie installieren auf eigenes rechtliches Risiko.
Wie wirkt sich die Regionalverbandsebene auf ein kleines Windprojekt aus?
Für kleine Windturbinen unter den Schwellenwerten des BImSchG (typischerweise <50 m oder <50 kW) ist der Regionalplan weniger direkt maßgeblich als für große Windparks. Wenn sich Ihr Standort jedoch im Außenbereich (offene Landschaft gemäß § 35 BauGB) befindet, kann die Lage innerhalb eines ausgewiesenen Vorranggebiets für Windenergie Ihre privilegierte Nutzungsargumentation stärken und die Genehmigung beschleunigen. Außerhalb der Vorranggebiete im Außenbereich müssen Sie das öffentliche Interesse stärker nachweisen.
Kann eine Winzergenossenschaft eine Turbine auf Weinberg-nahen Flächen ohne vollständige Baugenehmigung installieren?
Es gibt kein eigenständiges, BW-spezifisches Schattenwurf-Gesetz. Das UM hat Hinweisschreiben veröffentlicht, die bundesweite Immissionsgrundsätze auf Windturbinen anwenden. Der in der deutschen Praxis allgemein verwendete Grenzwert – nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr oder 30 Minuten pro Tag des astronomischen Maximalschattens an sensiblen Bereichen – gilt. Baden-Württembergs detaillierte Topografie (Täler, Hänge) kann komplexe Schattenmuster erzeugen; für jede Turbine oberhalb der verfahrensfrei-Schwelle ist ein standortspezifisches Schattenmodell ratsam.
Wird Schattenwurf in Baden-Württemberg anders geregelt?
Es gibt kein separates BW-spezifisches Schattenwurf-Gesetz. Das UM hat Hinweisschreiben veröffentlicht, die bundesweite Immissionsgrundsätze auf Windturbinen anwenden. Der in der deutschen Praxis übliche Grenzwert – nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr oder 30 Minuten pro Tag des astronomischen Maximalschattens an sensiblen Orten – gilt. Baden-Württembergs detaillierte Topografie (Täler, Hänge) kann komplexe Schattenmuster erzeugen; für jede Turbine oberhalb der Verfahrensfrei-Schwelle ist ein standortspezifisches Schattenmodell ratsam.
Was bedeutet die 'Super-Privilegierung' und hilft sie kleinen Windbetreibern?
Super-Privilegierung ist ein föderales Fallback-Verfahren: Wenn ein Regionalverband es versäumt, die erforderlichen 1,8% Vorrangflächen bis zur gesetzlich festgelegten Frist festzulegen, werden windplanerische Beschränkungen in dieser Region ausgesetzt und Turbinen können dort genehmigt werden, wo sie rechtlich und technisch machbar sind. Für kleine Turbinen unter den BImSchG-Schwellenwerten wirkt sie nur indirekt – sie beseitigt potenzielle regionale Planungswiderstände – aber die Genehmigungsstufen der LBO BW und TA Lärm bleiben unabhängig davon bestehen.
Fazit für Projektplaner:innen in Baden-Württemberg
- Die Höhe steuert das Verfahren: 10 m Nabenhöhe sind in Baden-Württemberg die Grenze zur Verfahrensfreiheit. Oberhalb dieser Schwelle greifen §51 oder die volle Baugenehmigung.
- Der Windenergieerlass wirkt als Orientierung, aber nicht mehr als verbindliches Recht. Das Themenportal Windenergie der Gewerbeaufsicht BW ist heute die maßgebliche Referenz.
- Die Regionalverbände sind für Außenbereichsstandorte zentral. Alle zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg sind nach dem KlimaG BW verpflichtet, 1,8 % ihrer Fläche als Vorranggebiete für die Windenergie auszuweisen. Je näher Ihr Standort an einem ausgewiesenen Vorranggebiet liegt, desto stärker ist Ihre Position im Planungs- und Genehmigungsprozess.
- TA Lärm und Schattenwurf gelten auch für verfahrensfreie Anlagen. Die Einhaltung der Vorgaben ist Ihre rechtliche Pflicht - unabhängig davon, ob ein formelles Genehmigungsverfahren durchgeführt wird.
- Klimaschutz-Plus kann Ihr Projekt mitfinanzieren - planen Sie den Förderantrag so, dass er zeitlich mit dem Genehmigungsverfahren abgestimmt ist.
- Die baden-württembergische Planungskultur ist gründlich. Frühzeitige, dokumentierte Vorgespräche mit der Unteren Baurechtsbehörde sparen in der Regel Zeit und reduzieren Projektrisiken.
Liegt Ihr Vorhaben in einer komplexen Konstellation - etwa im Außenbereich, in überlagerten Schutzgebieten, in der Nähe sensibler Nutzungen oder über 20 m Höhe -, kann ein regulatorischer Machbarkeitscheck durch LuvSide helfen, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, bevor Sie eine:n externe:n Planer:in oder Rechtsberater:in beauftragen.
Dieser Beitrag ist Teil des LuvSide-Genehmigungsatlas für Kleinwindkraftanlagen - einer Serie zur rechtlichen und genehmigungsrechtlichen Einordnung vertikaler und horizontaler Kleinwindanlagen in Deutschland und ausgewählten europäischen Märkten.
Für den bundesrechtlichen Rahmen, der allen landesrechtlichen Regelungen zugrunde liegt, empfehlen wir unseren Überblick zum deutschen Genehmigungsrahmen für Kleinwindkraftanlagen.
Zuletzt geprüft: Mai 2026. Die Rechtslage - einschließlich LBO BW, Windenergieerlass-bezogener Rundschreiben und der Festsetzungen von Vorranggebieten in den Regionalplänen - unterliegt laufenden Änderungen. Dieser Beitrag wird jährlich überprüft; wenn Sie ihn nach Mai 2027 lesen, gleichen Sie die hier genannten Angaben unbedingt mit dem Themenportal Windenergie der Gewerbeaufsicht BW oder der KEA-BW ab, bevor Sie sich auf konkrete Zahlen oder Schwellenwerte stützen.

