Klimaschutz-Plus und die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) bieten gemeinsam einen der flexibelsten Förderrahmen für kommunalen Klimaschutz in Deutschland. Ab 2026 ermöglicht das weiterentwickelte Programm Städten, Gemeinden und Landkreisen, ein breites Spektrum an Maßnahmen zu finanzieren - von Gebäudesanierungen und Energiemanagement bis hin zu innovativen Projekten mit erneuerbaren Energien an bislang wenig genutzten Standorten wie Sportanlagen und kommunaler Infrastruktur.
Dieser Beitrag erläutert, wie Klimaschutz-Plus funktioniert, welche Rolle die KEA-BW einnimmt und wie Lösungen wie die Kleinwind- und hybriden WindSun-Systeme von LuvSide sich passgenau in förderfähige Klimaschutzprojekte einfügen.
1. Von Klimazielen zur Förderung: Was Kommunen liefern müssen
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verpflichtet Kommunen dazu, bis 2040 in der Verwaltung treibhausgasneutral zu werden. Dieser gesetzliche Auftrag macht Klimaschutz zur strategischen Kernaufgabe.
Für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte und Energiebeauftragte bedeutet das:
- Verbrauch senken in Gebäuden und Infrastruktur (Wärme, Strom, Mobilität).
- Energieversorgung umstellen auf erneuerbare Energien, wo immer möglich.
- Klimaschutzmanagement verankern - strukturell in der Verwaltung und mit aktiver Bürgerbeteiligung.
Klimaschutz-Plus ist als "Werkzeugkoffer" des Landes angelegt, um diese Anstrengungen sowohl finanziell als auch methodisch zu unterstützen.
2. Klimaschutz-Plus im Überblick: Teil 1 vs. Teil 2
Seit 2025/2026 gliedert sich Klimaschutz-Plus für Kommunen in zwei zentrale Säulen:
- Teil 1 - Gebäudesanierung: Investive Förderung.
- Teil 2 - Strategische Maßnahmen für ein ganzheitliches Klimamanagement: Nicht-investive Förderung und Beratungsförderung.
2.1 Teil 1 - Gebäudesanierung und Energieeffizienz
Teil 1 wurde im Juli 2025 neu gestartet und stellt für 2025 bis zu 20 Mio. € und für 2026 bis zu 30 Mio. € für die energetische Sanierung von Verwaltungs- und Schulgebäuden bereit.
Zentrale Merkmale:
- Fokus auf kommunale Gebäudeinvestitionen (Verwaltung, Schulen).
- Ergänzung des bundesweiten Programms BEG EM für Gebäudemaßnahmen.
- Maßnahmen an der Gebäudehülle erhalten einen "BW-Bonus" von 25 % zusätzlich zur Bundesförderung BEG EM, insgesamt sind bis zu 45 % Zuschuss der förderfähigen Kosten möglich.
- Antragstellung über die L-Bank, fachliche Beratung durch die KEA-BW.
2.2 Teil 2 - Strategische Maßnahmen für das Klimamanagement (ab Februar 2026)
Ab dem 1. Februar 2026 bietet Teil 2 nicht-investive und beratende Unterstützung für Kommunen und ergänzt damit Teil 1.
Teil 2 umfasst sieben Förderlinien:
- Treibhausgasbilanzen (THG-Bilanzen) für das gesamte Gemeindegebiet.
- Gebäude-Steckbriefe zur Entwicklung von Sanierungsstrategien.
- Kommunales Energiemanagement (KEM), einschließlich Straßenbeleuchtung.
- Prozessmanagementsystem für eine klimaneutrale Verwaltung.
- Qualitätsmanagementsysteme mit Klimafokus.
- Projektentwicklung und -vorbereitung für energetische Sanierungen, Abwärmenutzung und Contracting.
- Klimakommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern über Informations- und Beteiligungsformate.
Wichtige Eckdaten aus der Richtlinie:
- Beratungen werden mit 75 % des Tagessatzes gefördert, bis zu 750 € pro Tag; je Modul sind 2-30 Beratungstage möglich.
- Gebäude-Steckbriefe: Pauschal 300 € pro Gebäude, Förderhöhen zwischen 3.000 € und 50.000 € pro Antrag.
- Projekte der Klimakommunikation: 80 % Förderung der Kosten, Zuschüsse zwischen 2.000 € und 5.000 € pro Projekt.
- Antragszeitraum: 1. Februar 2026 bis 31. Dezember 2026 (solange Mittel verfügbar sind).
2.3 Das CO₂-Minderungsprogramm im Förderrahmen
Neben der kommunalspezifischen Struktur umfasst der übergeordnete Förderrahmen Klimaschutz-Plus weiterhin das etablierte CO₂-Minderungsprogramm als eine von drei thematischen Säulen.
Gefördert werden hier insbesondere:
- Austausch von Heizungsanlagen (einschließlich erneuerbarer Wärme und Abwärmenutzung).
- Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle.
- Installation von Pellet- und Hackschnitzelkesseln, Wärmepumpen, Solarthermieanlagen.
- Sanierung von Lüftungsanlagen.
Das CO₂-Minderungsprogramm gewährt in der Regel 50 € pro eingesparter Tonne CO₂-Äquivalent, bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 200.000 € Zuschuss pro Vorhaben, mindestens jedoch 3.000 €.
Das Programm umfasst ausdrücklich die Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien und eröffnet damit die Möglichkeit, PV-Anlagen, Solarthermie und passende Kleinwindkraftlösungen in kommunale Projekte zu integrieren.
3. KEA-BW: Zentrale Lotsin für Klimaförderung und Projektgestaltung
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) ist die Landesfachagentur für kommunale Klima- und Energiethemen und dient Kommunen als erste Anlaufstelle für Förderfragen und Projektplanung.
Die Aufgaben der KEA-BW umfassen unter anderem:
- Förderberatung für kommunale Klima- und Energieprojekte, einschließlich Klimaschutz-Plus, Bundes- und Landesprogramme.
- Betrieb einer Förderdatenbank sowie Wissensportale zu kommunalem Klimaschutz und Energiemanagement.
- Fachliche Unterstützung beim kommunalen Energiemanagement, bei Contracting-Modellen und der kommunalen Wärmeplanung.
- Tätigkeit als fachliche Ansprechpartnerin für die Klimaschutz-Plus-Programme im Auftrag des Umweltministeriums.
Gerade für kleinere Kommunen senkt die Kombination aus KEA-BW-Beratung und geförderten Expertenleistungen im Teil 2 die Einstiegshürden für ein systematisches Klimaschutzmanagement deutlich.
4. Kleinwind und Hybridsysteme in Klimaschutz-Plus integrieren
Klimaschutz-Plus ist auf der Strategieebene technologieneutral und stellt messbare CO₂-Minderung und Energieeffizienz in den Vordergrund. Diese Offenheit ermöglicht es Kommunen, über klassische Kessel- oder Dämmprojekte hinauszugehen und Wind- und Hybridlösungen an eher untypischen Standorten einzusetzen.
Das Portfolio von LuvSide ist hierfür besonders interessant:
- Vertikale Helix-Kleinwindanlagen (z. B. LS Double Helix 1.0, LS Helix 3.0) für urbane und lärmsensible Umgebungen.
- Horizontale LS HuraKan 8.0 für höhere Leistungen dort, wo Windangebot und Platzverhältnisse dies zulassen.
- WindSun-Hybridsysteme, die Windenergie und PV in einer gemeinsamen Anlage kombinieren.
Die vertikalen Helix-Anlagen von LuvSide nutzen eine optimierte Rotor- und Lamellengeometrie und erzielen damit über 25 % mehr Effizienz gegenüber herkömmlichen Savonius-Bauformen - bei zugleich sehr geringer Geräuschentwicklung und hoher Eignung für den Einsatz im städtischen Raum.
4.1 Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen
Sportanlagen weisen in der Regel auf:
- Leistungsstarke Flutlichtanlagen für den Abendbetrieb.
- Beheizte Umkleiden und Vereinsheime.
- Oft frei liegende, windreiche Standorte.
Diese Orte lassen sich in integrierte Förderprojekte einbinden:
- Gebäudehülle und Heizung über das CO₂-Minderungsprogramm bzw. Teil 1.
- Modernisierung der Beleuchtung über das CO₂-Minderungsprogramm.
- PV-Anlagen auf Dächern, Kleinwindanlagen an Masten als zusätzliche erneuerbare Erzeuger, um die Bilanz zu verbessern und Netzbezug zu verringern.
Die LS Double Helix 1.0 ist speziell für windreiche Standorte in bewohnten Gebieten ausgelegt:
- Nennleistung: 1,0 kW bei 11 m/s, typischer Jahresertrag von rund 1.000 kWh pro Anlage in üblichen Windverhältnissen.
- Anlauf bereits ab etwa 3 m/s Windgeschwindigkeit dank eines Spannungs-Booster-Reglers - entscheidend für Standorte im Binnenland.
- Vertikale Achse und niedrige Drehzahl für leisen Betrieb und hohe Akzeptanz.
Ein kommunales Gesamtpaket aus Helix-Anlagen, PV und Effizienzmaßnahmen erfüllt die Klimaschutz-Plus-Kriterien hinsichtlich CO₂-Minderung und Kostensenkung.
4.2 Öffentliche Gebäude und kommunale Infrastruktur
Rathäuser, Schulen, Bauhöfe, Kulturzentren oder Parkhäuser bieten häufig:
- Windexponierte Dachflächen.
- Platzrestriktionen für große Anlagen, aber Potenzial für kompakte Vertikalsysteme.
- Hohe Sichtbarkeit - ein Pluspunkt für die kommunale Klimakommunikation.
Die Klimaschutz-Plus-Richtlinie definiert "kommunale Liegenschaften" weit und umfasst sämtliche Gebäude und Infrastrukturen auf kommunalem Grund. Dadurch eröffnen sich beispielsweise:
- Kleinwindanlagen auf Dächern oder freistehenden Masten.
- PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden.
- Speicher- und Steuerungstechnik.
Das Pilotprojekt in Kapstadt mit vier LS Double Helix-Anlagen an der V&A Waterfront zeigt, wie sich Kleinwindanlagen in ein urbanes Umfeld integrieren lassen, in dem Gestaltung und öffentliche Sichtbarkeit eine zentrale Rolle spielen.
4.3 Abgelegene kommunale Anlagen und Resilienz
Einrichtungen wie Berghütten, Wasserwerke, Pumpstationen oder abgelegene Bauhöfe stehen vor besonderen Herausforderungen: Versorgungssicherheit und eingeschränkter Netzzugang.
Die größeren Anlagen und WindSun-Hybridsysteme von LuvSide sind für solche Einsatzfälle konzipiert:
- Die LS HuraKan 8.0 liefert rund 8 kW Nennleistung und eignet sich dort, wo die optische Wirkung nachrangig und ein höherer Energieertrag gefragt ist.
- In typischen Küstenwindverhältnissen kann die LS HuraKan 8.0 etwa 12.000 kWh pro Jahr erzeugen und damit im Vergleich zum üblichen Strommix rund 2,8 Tonnen CO₂ jährlich einsparen.
- WindSun kombiniert Windkraft und PV für eine stabile Versorgung an Inselnetzen oder Standorten mit schwacher Netzanbindung.
Solche hybriden Mikronetze fügen sich nahtlos in die Resilienz- und Klimastrategie einer Kommune ein; Konzeptentwicklung und Planung sind über Teil 2 von Klimaschutz-Plus förderfähig.
5. Elektrolyseur-Programm (ELY): Kommunale Wasserstoffinitiativen
Für Kommunen oder kommunale Verbünde mit weitergehenden Ambitionen bietet Baden-Württemberg ein eigenes Elektrolyseur-Förderprogramm (ELY) zur regionalen Wasserstofferzeugung.
Auf den Förderaufruf 2025 mit acht ausgewählten Projekten (insgesamt 55 MW und 50,7 Mio. € Zuschuss) folgt 2026 ein zweiter Aufruf mit weiteren über 50 Mio. € Fördervolumen.
Zentrale Kriterien:
- Elektrolyseure müssen eine elektrische Nennleistung von mindestens 1 MW aufweisen.
- Ziel ist der Aufbau lokaler Wasserstoff-Hubs, insbesondere in Regionen ohne direkten Anschluss an das bundesweite Wasserstoffnetz.
ELY ist relevant für Kommunen, die planen:
- Größere Industrie- oder Mobilitätsstandorte mit Wasserstoff zu versorgen.
- Gemeinsame Projekte mehrerer Kommunen und Unternehmen umzusetzen.
Hier können Wind- und PV-Anlagen - einschließlich Gruppen aus Kleinwindanlagen - Teil des regenerativen Strommix für Elektrolyseure sein. Planung und Förderstrategie lassen sich mit Unterstützung der KEA-BW und den Modulen von Klimaschutz-Plus Teil 2 aufeinander abstimmen.
6. Praktische Förderpfade: Vom Projektgedanken zum bewilligten Vorhaben
Für Verantwortliche in der Kommune stellt sich häufig die Frage, wie Projekte gestaltet werden müssen, um unter Klimaschutz-Plus und verwandten Programmen förderfähig zu sein.
Im Folgenden ein praxisorientierter Fahrplan für eine Kommune in Baden-Württemberg, die an Sportanlagen und öffentlichen Gebäuden Projekte umsetzen will - gegebenenfalls mit Einbindung von Kleinwind- und Hybridsystemen.
Schritt 1: Strategische Grundlage schaffen
Nutzung von Klimaschutz-Plus Teil 2 für:
- THG-Bilanz für die gesamte Kommune (Modul 2.1).
- Gebäudebestandserfassung und Sanierungsstrategie (Modul 2.2).
- Energiemanagement (KEM) für alle kommunalen Liegenschaften, einschließlich Straßenbeleuchtung (Modul 2.3).
So werden die wichtigsten Energie- und CO₂-Hotspots identifiziert - häufig Sport- und Freizeiteinrichtungen oder Bauhöfe.
Schritt 2: Zwei bis drei Leuchtturmprojekte definieren
Auswahl einiger beispielgebender Standorte, etwa:
- Eine Sportanlage mit Vereinsheim und Flutlicht.
- Ein Schulcampus mit hohem Stromverbrauch.
- Ein abgelegenes Wasserwerk oder ein Bauhof mit besonderen Anforderungen an die Resilienz.
Für jeden Standort wird ein Konzept entwickelt, das kombiniert:
- Effizienzmaßnahmen (Gebäudeoptimierung, Regelungstechnik).
- Erneuerbare Energielösungen (PV, Kleinwind, Hybridsysteme oder Wärmepumpen).
- Betriebsoptimierung (Lastmanagement, Speicher, Steuerungstechnik).
Schritt 3: Fördermix klären
Typische Kombinationen sind:
- Klimaschutz-Plus Teil 1 / CO₂-Minderungsprogramm: Investitionen in Gebäude, Heizung, Beleuchtung.
- Klimaschutz-Plus Teil 2:
- Machbarkeitsstudien und Projektvorbereitung (Modul 2.6).
- Klima- und Prozessmanagement (Module 2.4/2.5).
- Bürgerkommunikation zu sichtbaren Technologien (Modul 2.7).
- Bundesprogramme (z. B. BEG EM, Kommunalrichtlinie) - die KEA-BW kann die Kombinationsmöglichkeiten konkretisieren.
Die Förderberatung der KEA-BW liefert eine klare Einschätzung, welche Förderbausteine zu welchem Projekt passen und wie die Antragstellung zeitlich sinnvoll aufeinander abgestimmt werden kann.
Schritt 4: Kleinwind- und Hybridsysteme fachgerecht einbinden
Wo die Rahmenbedingungen passen, können Kommunen:
- Vertikale Helix-Anlagen auf Dächern oder Masten an Sportanlagen, Schulen oder Verwaltungsgebäuden installieren.
- WindSun-Hybridsysteme einsetzen, um PV-Anlagen an Standorten mit gutem Windangebot und schwankender Sonneneinstrahlung zu ergänzen.
- Kleinwindprojekte gezielt als Schaufenster für den Klimaschutz nutzen und hierfür die Fördermittel für Klimakommunikation aus Teil 2 einsetzen.
LuvSide unterstützt dabei mit:
- Standort- und Windanalysen.
- Systemauslegung und Integration mit PV und Speichertechnik.
- Ertrags- und CO₂-Minderungskalkulationen für Förderanträge.
Schritt 5: Bürgerinnen und Bürger informieren und beteiligen
Sichtbare erneuerbare Energien im öffentlichen Raum erfordern frühzeitige, transparente Kommunikation:
- Informationsveranstaltungen und Führungen.
- Visualisierungen der Anlagen auf Dächern oder Masten.
- Verständliche Erläuterungen zu Geräuschentwicklung, Sicherheit und Vogelschutz.
Klimaschutz-Plus Teil 2, Modul 2.7, fördert solche Kommunikationsprojekte mit bis zu 80 %.
7. Fazit: Warum Kommunen jetzt handeln sollten
Kommunen in Baden-Württemberg finden derzeit besonders günstige Rahmenbedingungen vor:
- Klimaschutz-Plus Teil 1 und Teil 2 sind voll einsatzbereit mit klaren Regeln und attraktiven Förderquoten.
- Die KEA-BW bietet praxisnahe, kostenfreie Fachunterstützung bei Förderung und Projektentwicklung.
- Technologien wie Kleinwindanlagen und WindSun-Hybridsysteme von LuvSide ermöglichen eine dezentrale, effiziente und nachhaltige Energieversorgung - gerade an Standorten, an denen PV alleine nicht ausreicht.
Wer strategisches Klimamanagement mit sichtbaren, modernen Energielösungen an zentralen kommunalen Standorten verbindet, kann:
- Versorgungssicherheit und Energieautonomie stärken.
- Energiekosten und CO₂-Emissionen langfristig senken.
- Der Bürgerschaft zeigen, wie konkreter, lokaler Klimaschutz aussieht.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Kommunen sind für Klimaschutz-Plus förderberechtigt?
Alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg können sowohl für Teil 1 (Gebäudesanierung) als auch für Teil 2 (strategische Maßnahmen) Fördermittel beantragen. Interkommunale Kooperationen sind förderfähig, sofern ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
2. Sind Sportanlagen und "nicht-klassische" Standorte förderfähig?
Ja, sofern es sich um kommunale Liegenschaften handelt und die Maßnahmen den Energieverbrauch oder die CO₂-Emissionen senken. Die Richtlinie legt den Liegenschaftsbegriff weit aus - er umfasst Grundstücke, Gebäude und Anlagen. Sportplätze und zugehörige Einrichtungen können daher einbezogen werden.
3. Können Kleinwindanlagen über Klimaschutz-Plus gefördert werden?
Auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt sind, unterstützt Klimaschutz-Plus den Ausbau erneuerbarer Energien in der kommunalen Infrastruktur. Kleinwind- und Hybridsysteme können in CO₂-Minderungs- oder Gebäudesanierungsprojekte eingebunden werden, sofern sie technisch und wirtschaftlich schlüssig sind. KEA-BW und L-Bank beraten zur konkreten Projektgestaltung.
4. Wer unterstützt bei der Antragstellung?
- KEA-BW: Fachliche und strategische Unterstützung zu Klimaschutz und Förderprogrammen.
- L-Bank: Abwicklung der Anträge von der Bewilligung bis zur Auszahlung.
Häufig arbeiten Kommunen zusätzlich mit externen Planungs- und Beratungsbüros zusammen - deren Leistungen können im Rahmen der Beratungsförderung in Teil 2 anteilig mitfinanziert werden.
5. Wie lange läuft die aktuelle Förderrunde zu Klimaschutz-Plus Teil 2?
Anträge für Klimaschutz-Plus Teil 2 können vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden - oder bis die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind. Gerade komplexe oder standortübergreifende Vorhaben sollten frühzeitig geplant und beantragt werden.


